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Evangelische Pfarrgemeinden werden von der Gemeindevertretung geleitet, die für alle wirtschaftlichen, baulichen und inhaltlichen Entscheidungen zuständig ist.

Die Gemeindevertretung wird von den evangelischen Gemeindemitgliedern auf 6 Jahre gewählt (Wahlberechtigung ab 14. Lebensjahr).

Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte das Presbyterium, das für die laufende Arbeit während des Jahres zuständig ist.

Das Presbyterium wählt aus seiner Mitte den Kurator/die Kuratorin, die gemeinsam mit dem Pfarrer/der Pfarrerin für die Geschäftsführung verantwortlich ist und die Gemeinde nach außen vertritt.